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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Daten des Anbieters
2. Allgemeine Regeln
3. Die Vertragspartei
4. Zustandekommen des Vertrags,Tätigen
5. Stornokonditionen
6. Preise
7. Zahlungsbedingungen, Sicherheiten
8. Bedingungen der Inanspruchnahme der Hoteldienstleistungen
9. Haustiere
10. Vertragsbedingungen, Erlöschen der Verpflichtung, die Dienstleistungen anzubieten
11. Unterbringungsgarantie
12. Krankheit bzw. Tod des Gastes
13. Rechte des Vertragspartners
14. Pflichten des Vertragspartners
15. Haftungspflicht des Vertragspartners
16. Rechte des Dienstleisters
17. Pflichten des Dienstleisters
18. Haftungspflicht des Dienstleisters
19. Geheimhaltung
20. Höhere Gewalt
21. Rechtsprechung, anwendbares Recht


1. Daten des Anbieters


Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass unsere Gesellschaft, die Danubius Zrt., mit Wirkung vom 31. Oktober 2022 in die Danubius Hotels Zrt. (Sitz: 1051 Budapest, Szent István tér 11., HR-Nummer: 01-10-041669) verschmolzen ist. 

Die Rechte und Verpflichtungen der Danubius Zrt. gehen auf die Danubius Hotels Zrt. über, die ab dem 1. November 2022 ihre Tätigkeit als allgemeine Rechtsnachfolgerin in unveränderter Form fortsetzt.



Danubius Szálloda és Gyógyüdülő Zártkörűen Működő Részvénytársaság 
Kurzname: Danubius Hotels Zrt.
Sitz: 1051 Budapest, Szent István tér 11, Ungarn
Handelsregisternummer: 01-10-041669
Steuernummer: 10594702-2-41
USt-IdNr: HU10594702

CP Regents Park Two Ltd.
Sitz: CP House, Otterspool Way,
Watford WD25 7JP, England
Handelsregisternummer: 5307946
USt-IdNr: GB 848957555

 

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1 Vorliegende "Allgemeine Vertragsbedingungen" gelten für die Inanspruchnahme der Unterkünfte des Dienstleisters bzw. deren Leistungen.
2.2. Spezielle, individuelle Bedingungen bilden nicht den Teil dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen, dies gilt jedoch nicht für den Abschluss von Sondervereinbarungen mit Reisevermittlern oder -organisatoren zu vom jeweiligen Geschäftstyp abhängigen Konditionen.

 

3. Vertragsparteien

3.1. Die vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen werden vom Gast in Anspruch genommen.
3.2. Sofern die Bestellung der Dienstleistungen direkt vom Gast beim Dienstleister vorgenommen wird, so gilt der Gast als Vertragspartner. Dienstleister und Gast gelten gemeinsam - im Fall der Erfüllung der einschlägigen Bedingungen - als Parteien (nachfolgend als Vertragsparteien bezeichnet).
3.3. Sollte die Buchung von Dienstleistungen durch vom Gast beauftragte Dritte (nachfolgend als Vermittler bezeichnet) beim Dienstleister abgegeben werden, so wird die Zusammenarbeit von dem zwischen dem Dienstleister und dem Vermittler abgeschlossenen Vertrag geregelt. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Gast durch Dritte rechtsmäßig vertreten wird.

 

4. Abschluss des Vertrags, Reservierung, Änderung und Benachrichtigungspflicht

4.1. Auf die mündliche bzw. schriftliche Anfrage des Gastes hin schickt der Dienstleister sein Angebot. Wenn das Angebot nicht binnen 48 Stunden bestellt wird, ist es für den Anbieter der Dienstleistungen nicht mehr bindend.
4.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der vom Gast schriftlich oder mündlich abgegebenen Reservierung zustande, und so gilt dieser als schriftlicher Vertrag. Mündliche Reservierungen, Vereinbarungen, Änderungen bzw. deren mündliche Bestätigung durch den Dienstleister gelten nicht als Vertrag
4.3. Der Vertrag über die Inanspruchnahme von Unterkunftsdienstleistungen wird für einen befristeten Zeitraum abgeschlossen.
4.3.1. Wenn der Gast vor Ablauf des befristeten Zeitraums auscheckt, steht dem Dienstleister, ein bestimmter Prozentsatz des Wertes der Dienstleistung zu, der in dem Vertrag folgendermaßen aufgeführt ist:

Bei Hotels in Ungarn: 100%
Bei Hotels im Vereinigten Königreich: 100%

Der Dienstleister ist dazu berechtigt, das freie Zimmer vor Ablauf der vertraglichen Aufenthaltsdauer zu vergeben.
4.3.2. Eine durch den Gast initiierte Verlängerung der Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistung bedarf der vorherigen Genehmigung des Dienstleisters.
In diesem Fall ist der Dienstleister berechtigt, die Entrichtung des Preises der bereits erbrachten Leistungen zu fordern.
4.4. Eine Änderung und/oder Ergänzung des Vertrags bedarf einer durch die beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarung.

 

5. Stornobedingungen

5.1. Falls es vom Hotel nicht anderweitig in seinem Angebot angegeben wird, kann die Unterkunftsdienstleistung ohne Stornierungsgebühr storniert werden, solange die folgenden Stornierungsfristen eingehalten werden:

Bei den Hotels in Ungarn bis 16:00 Uhr am Tag der Ankunft
Bei den Hotels im Vereinigten Königreich bis 12:00 Uhr am Tag der Ankunft

a) Falls die Vertragspartei die Unterkunftsdienstleistung nicht durch eine Vorauszahlung, eine Kreditkartengarantie und eine Vorabgenehmigung oder irgendeine andere vertragsmäßige Möglichkeit gewährleistet hat, wird die Verpflichtung des Dienstleisters, die Dienstleistung anzubieten, zu den folgenden Zeitpunkten erlöschen:

Bei Hotels in Ungarn ab 16:00 Uhr Ortszeit am Ankunftstag
Bei Hotels im Vereinigten Königreich ab 16:00 Uhr Ortszeit am Ankunftstag

b) Falls die Vertragspartei sich durch Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder irgendeine andere vertragliche Möglichkeit verpflichtet hat, die Unterkunftsdienstleistung in Anspruch zu nehmen, aber nicht

bis 16:00 Uhr Ortszeit am Ankunftstag in den Hotels in Ungarn
bis 02:00 Uhr Ortszeit am Folgetag in dem Hotel im Vereinigten Königreich

eincheckt und auch das Hotel nicht von ihrer späten Ankunft in Kenntnis setzt, berechnet der Dienstleister eine im Vertrag festgelegte Stornierungsgebühr (mindestens jedoch die Kosten für die eine Übernachtung) als Sanktion. In diesem Fall wird die Reservierung für die Unterkunft für die Vertragspartei bis 12:00 Uhr am nächsten Tag aufrechterhalten, wonach die Verpflichtung des Dienstleisters, die Dienstleistung zu erbringen, erlischt.

 

Stornierungsfristen für Gruppen Reservierungen:
Sollten Sie Ihren Aufenthalt innerhalb von 48 Stunden nach Bestätigung der Reservierung stornieren müssen, ist dies kostenfrei möglich. Ansonsten erlauben wir uns folgende Stornierungsgebühren zu verrechnen:

Stornierungsfristen Kuraufenthalte/Hotelübernachtungen
59 – 30 Tage vor Anreise: 50% des Gesamtbetrages des gebuchten Aufenthaltes.
29 – 14 Tage vor Anreise: 80% des Gesamtbetrages des gebuchten Aufenthaltes.
13 Tage - Non-show: bei Non-Show, nicht in Anspruch genommener Zimmer oder vorzeitiger Abreise werden 100% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.


6. Preise

6.1. Die Zimmerpreise (rack rate) sind in den Hotelzimmern oder an der Rezeption ausgehängt. Die Preislisten für sonstige Leistungen sind in den entsprechenden Hotelbereichen (Restaurant, Heilbad- bzw. Wellnessbereich) verfügbar.
6.2. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, seine bekanntgegebenen Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
6.3. Bei der Bekanntmachung der Preise gibt der Dienstleister die zur Zeit des Angebots geltende, vom Gesetz vorgeschriebene Höhe der einschlägigen Steuersätze (MwSt. Kurtaxe) an. Der Dienstleister überträgt die durch die Änderung von geltenden Steuergesetzen (MwSt., Kurtaxe) herbeigeführten Mehrbelastungen mit vorheriger Benachrichtigung auf den Vertragspartner.
6.4. Aktuelle Ermäßigungen, Sonderangebote und sonstige Angebote werden auf der Webseite danubiushotels.com veröffentlicht.
6.5 Eine Versicherung ist im Aufenthaltspreis nicht inbegriffen. Danubius Zrt. empfiehlt seinen Gästen den Abschluß einer Reiserücktritts-, sowie einer Unfall- und Heilkostenversicherung.
6.6 Die Rabatte für Kinder können je nach Hotel und Destination voneinander abweichen, die konkreten Preise finden Sie auf der Seite des jeweiligen Angebots.

Bei der Buchung der an spezielle Kondition des Dienstleisters gebundenen Produkte, bei der Buchung von Veranstaltungen bzw. bei der Buchung von mehr als 5 Zimmern (Gruppen-Buchung) können von den obigen abweichende, im Einzelvertrag festgehaltene Bedingungen, Aufpreise festgelegt werden.

7. Zahlungsbedingungen, Sicherheiten

7.1 Der Dienstleister verlangt spätestens unmittelbar nach der Inanspruchnahme der jeweiligen Dienstleistung bzw. vor der Abreise aus dem Hotel die Entrichtung des Gegenwertes der erbrachten Leistungen. Der Dienstleister kann allerdings dem Gast im Rahmen einer individuellen Vereinbarung auch die Möglichkeit einer nachträglichen Zahlung anbieten.
7.2. Als Sicherheit für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Dienstleistungen und für die Begleichung des Gegenwerts dieser Dienstleistungen ist der Dienstleister berechtigt:
a) eine Kreditkartengarantie zu fordern, durch die der Gegenwert der gebuchten und bestätigten Leistungen aufgrund der Kreditkarte auf dem Bankkonto des Gastes gesperrt wird;
b) eine Vorauszahlung für einen Teil oder die Gesamtheit der gebuchten Leistungen zu beanspruchen
7.3. Der Vertragspartner kann seine Rechnungen
In Ungarn: Die Währung der Rechnung, die für die sich darauf beziehenden Dienstleistungen ausgestellt wird, ist Forint (HUF). Die Rechnung wird im Einklang mit der ungarischen Steuergesetzgebung ausgestellt. Der Betrag für angebotene, bestätigte und in Anspruch genommene Dienstleistungen wird in EUR berechnet, der Wechselkurs basiert auf dem der Bank des Dienstleisters am Ankunftstag des Gastes. Der EURO-Betrag wird auch auf der Rechnung angegeben. Bargeldzahlungen können in HUF, EUR, USD und GBP getätigt werden, weitere Währungen können an der Hotelrezeption umgetauscht werden. Der Dienstleister akzeptiert folgende bargeldlose Zahlungsmittel: Banküberweisung, Kreditkarten: Visa, EC/MC, JCB.

Vereinigtes Königreich: EUR, GBP, USD werden akzeptiert. Der Dienstleister akzeptiert bestimmte bargeldlose Zahlungsmittel: Vorab-Banküberweisung, Firmenschecks, Reiseschecks. Kreditkarten: Visa, EC/MC, JCB, Diners Club.
7.4. Alle Kosten, die durch die Zahlungsweise entstehen, sind von der Vertragspartei zu tragen.

7.5. Der Dienstleister stellt die Rechnung elektronisch aus. Die Rechnung wird an die E-Mail-Adresse gesendet, die der Gast auf dem Registrierungsformular angegeben hat.

 

8. Bedingungen der Inanspruchnahme der Hoteldienstleistungen

8.1. Gäste können das Hotelzimmer am Tag der Ankunft zu dem von dem Hotel angegebenen Zeitpunkt  beziehen (Check-in) bzw. müssen das Hotelzimmer am Tag der Abreise zum angegebenen Zeitpunkt verlassen (Check-out). Dies ist von Hotel zu Hotel  verschieden, Informationen dazu sind auf der Website des Hotels zu finden.

8.2. Falls der Gast das Zimmer am Ankunftstag früher in Anspruch nehmen möchte, und zwar

vor 06:00 Uhr in den Hotels in Ungarn
vor 14:00 Uhr in den Hotels im Vereinigten Königreich

ist von ihm auch die Übernachtung vom Vortag auf den Ankunftstag zu zahlen.

 

9. Haustiere

9.1. Haustiere können in die Unterkünfte des Dienstleisters mitgenommen werden. Sie können sich in den Zimmern aufhalten und die Gemeinschaftsfläche unter der Aufsicht des Gastes betreten, um in die Zimmer zu gelangen. Sie können jedoch nicht in irgendwelche andere Bereiche mitgenommen werden (Restaurant, Swimming Pool usw.). Bestimmte Hotels weichen eventuell von dieser Regel ab und sprechen ein vollkommenes Haustierverbot aus.
9.2. Der Gast hat voll für die von seinen/ihren Haustieren verursachten Schäden zu haften.
9.3. Blindenhunde sind erlaubt.

9.4. In einigen unserer Hotels wird eine separate Gebühr für Haustiere erhoben.

 

10. Vertragsbedingungen, Erlöschen der Verpflichtung, die Dienstleistungen anzubieten

10.1 Der Dienstleister ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen, einschließlich der Stornierung der Buchung und/oder der Verweigerung der Leistungserbringung, wenn:

a) der Gast ein missbräuchliches, unangemessenes, beleidigendes oder feindseliges Verhalten gegenüber dem Dienstleister, einem seiner Hotels, den Mitarbeitern des Dienstleisters, einem Gast oder einem anderen, im Interesse des Dienstleisters handelenden Dritten an den Tag legt oder andere Umstände die Fortsetzung der Kooperation mit dem Gast unmöglich machen,

b) der Gast das für ihn/sie bereitgestellte Zimmer bzw. das Gebäude nicht bestimmungsgemäß nutzt;

c) der Gast mit der Sicherheit, Ordnung und den Angestellten des Hotels grob umgeht, unter dem Einfluss vom Alkohol oder Drogen steht oder bedrohliches Verhalten aufweist;

d) der Gast an einer ansteckenden Krankheit leidet oder sich in der Epidemiesituation nicht an die gesetzlichen Maßnahmen oder die vom Dienstleister eingeführten Schutzmaßnahmen hält;

e) der Vertragspartner seine vertraglich festgelegte Pflichten zur Leistung von Vorzahlungen bzw. Teilzahlungen bis zum vereinbarten Termin nicht erfüllt.

10.2. Wenn der Vertrag zwischen den Vertragsparteien wegen "höherer Gewalt" nicht erfüllt wird, erlischt der Vertrag.

 

11. Unterbringungsgarantie

11.1 Sollte der Dienstleister die im Vertrag garantierten Leistungen selbstverschuldet (z. B.: Überbuchung, vorübergehende Betriebsprobleme usw.) nicht erbringen können, ist er  verpflichtet unverzüglich für die Unterbringung des Gastes zu sorgen.
11.2. Der Dienstleister ist verpflichtet:

a) die vertraglich festgelegten Leistungen zu den in der Bestätigung angeführten Preisen, für den vereinbarten Zeitraum - oder bis zur Beseitigung der Hindernisse - in einer anderen Unterkunft gleicher oder höherer Kategorie zu erbringen / anzubieten. Sämtliche mit der Bereitstellung der Ersatzunterkunft verbundenen Kosten hat der Dienstleister zu tragen;

b) dem Gast eine einmalige, unentgeltliche Telefonanrufmöglichkeit zu ermöglichen, damit dieser die Änderung seiner Unterkunft mitteilen kann;

c) dem Gast einen kostenlosen Transfer zwecks Umziehen in die Ersatzunterkunft bzw. zwecks eventuellen späteren Zurückziehen zu bieten.

11.3. Kommt der Dienstleister dieser Verpflichtung restlos nach bzw. nimmt der Gast die ihm angebotene Ersatz Unterkunft an, hat der Vertragspartner kein Recht auf einen nachträglichen Schadensersatz.

11.4. Aufgrund der Epidemiesituation betreibt der Dienstleister seine Hotels angepasst an den Bedarf. Der Dienstleister kann in jedem seiner Hotels eine vorübergehende Schließung anordnen. Angesichts der sich ständig ändernden Situation behält er sich jedoch das Recht vor, die Hotels je nach Entwicklung der Virensituation wieder zu öffnen oder bereits eröffnete Hotels zu schließen. Der Dienstleister verpflichtet sich, bei allen von ihm bestätigten Buchungen gemäß den Festlegungen im Punkt 11.2. vorzugehen, wenn die im Vertrag genannten Dienstleistungen aufgrund der Schließung laut diesem Punkt nicht erbracht werden können.

In all den Fällen, in denen der Dienstleister die im jeweiligen Hotel eingegangene und bestätigte Buchung nicht bis spätestens 5 Tage vor dem Ankunftsdatum per E-Mail und, wenn der Gast seine Telefonnummer angegeben hat, spätestens 4 Tage vor dem Tag der Ankunft per Telefon bereitstellen kann, versucht er auch, den Gast zu kontaktieren. Der Gast ist nicht verpflichtet, ein anderes vom Dienstleister angebotenes Hotel anzunehmen und kann die Reservierung ohne weitere Rechtsfolgen stornieren.

Bedingung für die Dienstleistung ist, dass die geltenden Maßnahmen von Regierungsseite die Erbringung von Hoteldienstleistungen ermöglichen.

 

12. Krankheit bzw. Tod des Gastes

12.1. Sollte der Gast während der Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistung erkranken und ist dadurch nicht in der Lage in seinem eigenen Interesse zu verfahren, so bietet ihm der Dienstleister ärztliche Hilfe an.
12.2. Im Falle der Erkrankung/des Todes des Gastes beansprucht der Dienstleister eine Kostenerstattung von den Angehörigen, Erben oder Kostenträger des Erkrankten/Verstorbenen zur Deckung der eventuellen ärztlichen und sonstigen Verfahrenskosten, des Gegenwertes der vor dem Eintritt des Todes in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie der durch die Krankheit/den Todesfall an den Einrichtungsgegenständen verursachten Schäden.

12.3. Wenn die Behörde eine häusliche Quarantäne für den Gast anordnet, ist sie verpflichtet, dem Dienstleister eine Servicegebühr in Verbindung mit der möglichen Verlängerung der Reservierung zu zahlen.

 

13. Rechte des Vertragspartners

13.1. Laut Vertrag ist der Gast berechtigt, das reservierte Zimmer und die Einrichtungen in seiner Unterkunft vor Ort, die zu den üblichen Dienstleistungsbereichen gehören, und keinen Sonderkonditionen unterliegen, bestimmungsgemäß zu nutzen.
13.2. In Bezug auf die vom Dienstleister erbrachten Leistungen kann der Gast während seines Aufenthaltes im Hotel Beschwerde einlegen. Der Dienstleister ist verpflichtet, in dieser Zeit schriftlich eingereichte, berechtigte Beschwerden anzuerkennen (oder protokollieren).
13.3. Jegliches Recht des Gastes auf Reklamation erlischt nach seiner Abreise aus dem Hotel.

 

14. Pflichten des Vertragspartners

14.1 Die Vertragspartei ist verpflichtet, den Gegenwert der vertragsgemäß gebuchten Dienstleistungen bis zu dem vertragsgemäß vereinbarten Zeitpunkt und mit der vertragsgemäß vereinbarten Zahlungsweise zu zahlen.
14.2. Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass seiner Verantwortung unterstehende Kinder unter 14 Jahren (bzw. 18 Jahren im Danubius Hotel Regents Park) ausschließlich unter der Aufsicht eines Erwachsenen sich im Hotel des Dienstleisters bzw. im Heilbad aufhalten.
14.3. Der Gast darf keine Speisen oder Gerichte in die Gastronomiebetriebe des Hotels mit einführen.

15. Haftungspflicht des Vertragspartners

Der Gast haftet für sämtliche Schäden und Nachteile, die dem Dienstleister oder Dritten durch den Gast oder seinen Begleiter selbstverschuldet zugefügt werden. Diese Verantwortung besteht auch in dem Fall, wenn der Beschädigte ein Recht auf direkten Schadenersatz vom Dienstleister hat.

 

16. Rechte des Dienstleisters
In Ungarn: Kommt der Gast seiner Zahlungsverpflichtung in Bezug auf in Anspruch genommene Dienstleistungen oder vertragsgemäß bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen, für die eine Vertragsstrafe entrichtet werden muss, nicht nach, ist der Dienstleister - um zu gewährleisten, dass seine Forderungen beglichen werden – dazu berechtigt, als Pfand ins Hotel mitgebrachte persönliche Gegenstände des Gastes zurückzuhalten.

Im Vereinigten Königreich: Der Haftung der Gäste für ihr Account ist von ihnen zuzustimmen und sie erklären sich bereit, für den Fall, dass sie überhaupt nicht oder nicht in vollem Maße ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, persönlich zu haften.

 

17. Pflichten des Dienstleisters

Der Dienstleister ist verpflichtet:

a) die im Vertrag vereinbarten Unterkunfts- und sonstige Leistungen gemäß der geltenden Vorschriften und Leistungsstandards zu erbringen;
b) die schriftlichen Beschwerden des Gastes zu überprüfen und die zur Lösung des Problems erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und diese schriftlich festzuhalten.

 

18. Haftungspflicht des Dienstleisters

18.1 Der Dienstleister haftet für dem Gast zugefügte Schäden, die innerhalb der Anlage auftreten und auf das Verschulden des Dienstleisters oder seiner Angestellten zurückzuführen sind.
18.1.1. Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schadensfälle, die durch den Angestellten des Dienstleisters nicht zumutbaren, unabwendbaren oder durch den Gast selbst herbeigeführten Ursachen entstehen.
18.1.2. Der Dienstleister ist berechtigt Bereiche im Hotel anzugeben, die der Gast nicht betreten darf. Für Schäden oder Verletzungen, die in solchen Bereichen auftreten, übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
18.1.3. Den entstandenen Schaden hat der Gast dem Hotel unverzüglich zu melden und sämtliche diesbezüglichen Daten dem Hotel zur Verfügung zu stellen, die zur Klärung der Ursachen des Schadensfalls sowie zur Aufnahme des polizeilichen Protokolls/Verfahrens erforderlich sind.
18.2. Der Dienstleister kann für Schäden haftbar gemacht werden, die der Gast durch den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung seines/ ihres Eigentums erlitten hat, wenn dieses Eigentum an Orten aufbewahrt wurde, die gewöhnlich von dem Dienstleister für diesen Zweck vorgesehen sind, oder im Zimmer des Gastes oder wenn es einem Angestellten des Dienstleisters übergeben wurde, von dem der Gast glaubte, dass er dazu autorisiert sei, dieses Eigentum entgegenzunehmen.
18.2.1. Der Dienstleister haftet für Wertgegenstände, Kautionen und Bargeld nur, wenn der Dienstleister sie ausdrücklich übernommen hat, um sie sicher aufzubewahren oder für Schäden, die auf eine Ursache zurückzuführen sind, für die der Dienstleister in Übereinstimmung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet. In solchen Fällen liegt die Beweislast beim Gast.
18.3. In Ungarn: Die Höchstgrenze der Entschädigung liegt bei dem Fünfzigfachen der Summe des vertraglich vereinbarten Zimmerpreises, es sei denn der Schaden ist geringer.

Im Vereinigten Königreich: Aufgrund des Gesetzes über Hoteleigentümer von 1956 (London Boroughs) kann der Dienstleister für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum des Gastes haftbar gemacht werden, auch wenn diese nicht auf ein Verschulden vom Hoteleigentümer oder seinen Angestellten zurückzuführen ist. Dies ist auf Gäste beschränkt, die Übernachtungsdienstleistungen im Hotel gebucht haben: Aufgrund des Gesetzes über Hoteleigentümer von 1956 (London Boroughs) ist der Anspruch gegenüber dem Dienstleister auf £750 pro Gegenstand bis zu einer Gesamtsumme von  £1,500 oder auf die Kosten der Gegenstände beschränkt,  je nachdem welche Kosten niedriger sind, es sei denn es handelt sich um Gegenstände, die unter 19.2.1 fallen. Kraftfahrzeuge, oder in ihnen zurückgelassene Gegenstände oder lebendige Tiere fallen ebenfalls nicht unter diese Regelung.

18.4. Unter bestimmten Umständen finden lokale Gesetze Anwendung.

 

19. Geheimhaltung

Der Dienstleister hält sich an die Bestimmungen der Datenschutzrichtlinien.

 

20. Höhere Gewalt

Gründe oder Umstände (zB.: Krieg, Brandfall, Hochwasser, Unwetter, Stromausfall, Streik), auf die Parteien keinen Einfluss nehmen können (höhere Gewalt), befreien die Parteien von der Erfüllung des Vertrags, solange diese Gründe oder Umstände bestehen. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass sie alles zumutbare unternehmen, um die Auftrittmöglichkeit dieser Gründe und Umstände auf dem möglichst geringsten Niveau zu halten und dadurch die herbeigeführten Schäden und Verzögerungen schnellstmöglich zu beseitigen.

21. Rechtsprechung, anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und der Vertragspartei fällt unter die lokale Rechtsprechung (Ungarisches/Englisches Recht) Für Rechtsstreitigkeiten, die aus dem vorliegenden Dienstleistungsvertrag erwachsen, wird die ausschließliche Zuständigkeit eines Gerichts am Ort der Erbringung der Dienstleistung vereinbart. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Ort, wo die Dienstleistung erbracht wurde.


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